Ihre Rechte – und wir sorgen dafür, dass Sie diese auch erhalten
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie als Geschädigte:r klare gesetzliche Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers.
Gutachten
Ab einer Schadenhöhe von ca. 1.000 € haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Schadengutachten durch einen freien Sachverständigen – wie uns.
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, steht Ihnen ein Mietwagen oder eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung zu.
Komplette Schadenabwicklung
Wir übernehmen die Kommunikation mit Versicherung, Werkstatt oder Anwalt – ohne Wege, ohne Wartezeiten, ohne Aufwand.
Reparatur oder fiktive Abrechnung
Sie entscheiden: Reparatur in der Werkstatt oder Auszahlung des Schadenbetrags ohne Mehrwertsteuer. Wertminderung und Nutzungsausfall bleiben bestehen.
Wertminderung
Auch nach Reparatur verliert das Fahrzeug an Marktwert. Wir ermitteln die merkantile Wertminderung für Ihren Anspruch.
Nachbesichtigung
Nach der Reparatur dokumentieren wir die sachgerechte Instandsetzung und schützen vor späteren Einwänden.
Unkostenpauschale
Für eigene Aufwände steht Ihnen eine pauschale Entschädigung von 25,00 € zu.
Jetzt Anspruch sichern – wir beraten Sie kostenfrei und setzen Ihre Rechte durch.