FAQ

Fragen & Antworten

Kurz, klar und nachvollziehbar erklärt.

Wann brauche ich ein Gutachten?

Ab einer Schadenhöhe von ca. 1.000 € haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten durch einen freien Sachverständigen.

Was kostet mich ein Gutachten bei Haftpflichtschaden?

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Gutachterkosten.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden – auch vor Ort oder in der Werkstatt.

Kann ich fiktiv abrechnen?

Ja. Sie können sich den Schadenbetrag ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen und behalten Ansprüche auf Wertminderung und Nutzungsausfall.

Muss ich zur Werkstatt?

Nein. Die Begutachtung kann bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Abstellort erfolgen.

Was ist eine merkantile Wertminderung?

Auch nach fachgerechter Reparatur sinkt der Marktwert. Wir ermitteln diese Wertminderung für Ihren Anspruch.

Was passiert nach der Reparatur?

Eine Nachbesichtigung dokumentiert die Instandsetzung und schützt vor späteren Einwänden der Versicherung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fahrzeugschein, Schadendaten, Fotos und Angaben zum Unfallhergang reichen für die Erstaufnahme.

Wie läuft die Kommunikation mit der Versicherung?

Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Versicherung, Werkstatt und auf Wunsch mit dem Anwalt.

Gilt das auch für Kaskoschäden?

Bei Kasko benötigen Sie die Freigabe Ihrer Versicherung. Wir prüfen gemeinsam, ob ein Gutachten möglich ist.